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Die Gewerbesteuer wird für Gewerbebetriebe fällig zu denen sowohl Kapitalgesellschaften (z. B.: AG, GmbH, UG) als auch Vereine, Einzelunternehmen und Personengesellschaften gehören. Ausnahmen bilden gemeinnützige Vereine, für die es Steuerbefreiungen gibt.
Die Steuerbelastung fällt für die Gewerbebetriebe jedoch ganz unterschiedlich aus, je nachdem, um welche Rechtsform es sich handelt und wo in Deutschland das Gewerbe angemeldet ist. Aber wie berechnet sich die Gewerbesteuer und was gibt es für Einsparpotentiale?
Sie können Ihre zu zahlende Gewerbesteuer selbst berechnen. Dafür müssen Sie zunächst zwei Teile betrachten:
Ihren Gewerbesteuermessbetrag berechnen Sie anhand Ihres Gewinns (Gewerbeertrags). Der Gewinn wird auf volle Hundert Euro abgerundet, mit der deutschlandweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5% multipliziert und ergibt dann den Messbetrag.
Manche Rechtsformen genießen dabei noch einen Freibetrag, der vorher vom Gewinn abgezogen wird. Hierzu gehören beispielsweise Einzelunternehmen und Personengesellschaften (24.500€) oder juristische Personen des privaten Rechts (5.000€). Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.
Die Formel für den Gewerbesteuermessbetrag lautet:
Die endgültige Höhe der Gewerbesteuer hängt nun davon ab, welchem Gewerbesteuerhebesatz Sie unterliegen. Der Hebesatz wird von der Kommune festgelegt, in der Ihr Gewerbe angemeldet ist. In den meisten Gemeinden liegt dieser zwischen 380% und 500%. Den höchsten Hebesatz verlangt zur Zeit die Ortsgemeinde Dierfeld (900%). Die Höhe der gezahlten Gewerbesteuer kann in einer Gemeinde schnell mehr als doppelt so hoch sein wie in einer anderen.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird der Hebesatz Ihrer Gemeinde mit dem zuvor errechneten Messbetrag multipliziert. Die Formel für die Gewerbesteuer lautet:
Angenommen Ihre GmbH erzielt einen Jahresgewinn von 60.000€ und hat Ihren Sitz in Berlin, wo der Hebesatz derzeit 410 % beträgt. Ihre Gewerbesteuerlast gestaltet sich dann wie folgt:
Ort | Hebesatz | Berechnung | Steuerlast |
---|---|---|---|
Berlin | 410% | 60.000€ x 0,035 x 4,1 | 8.610€ |
Potsdam | 455% | 60.000€ x 0,035 x 4,55 | 9.555€ |
Schönefeld bei Berlin | 240% | 60.000€ x 0,035 x 2,4 | 5.040€ |
In Berlin ergibt sich aus 60.000€ x 0,035 x 4,1 eine Gewerbesteuerlast von 8.610€. Haben Sie Ihren Geschäftssitz im benachbarten Potsdam, wird ein Hebesatz von 455% angewendet. Es würden also 9.555€ fällig. Im ebenfalls benachbarten Schönefeld hingegen beträgt der Hebesatz nur 240%, die Gewerbesteuer in diesem Beispiel läge damit nur bei 5.040€.
Beziehung zur Einkommensteuer und zum Investitionsabzugsbetrag
Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft können die Gewerbesteuer bis zum 4-fachen Messbetrag auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Das bedeutet zwar, dass Ihre zuzahlende Einkommensteuer sinkt, Sie aber im gleichen Maße die Gewerbesteuer bezahlen müssen. Diese Anrechnung erfolgt dabei aber maximal bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 400%. Alles darüber hinaus kommt als zusätzliche Steuerlast auf Sie zu.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften macht es auf den ersten Blick es also keinen großen Unterschied, ob der Gewerbesteuerhebesatz 240% oder 400% beträgt. Sie zahlen entweder mehr Einkommensteuer oder mehr Gewerbesteuer, die Summe der Steuerlast bleibt aber identisch.
Interessant wird es dann erst wieder, wenn Sie eine Reduzierung Ihrer Einkommensteuerlast durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG planen. Ein IAB reduziert nämlich nur Ihre Einkommensteuer und nicht die Gewerbesteuer. Ist der Gewerbesteuerhebesatz für Ihre Firma also gering und die Einkommensteuer im Umkehrschluss entsprechend höher, können Sie über den IAB mehr Steuerlast reduzieren.
Freiberufler bilden eine Ausnahme bei der Gewerbesteuer, denn für sie fällt keine Gewerbesteuer an. Wenn Sie einen Teil Ihrer Einnahmen mit Tätigkeiten erzielen, die unter die freien Berufe fallen, können Sie diese aus Ihrem Unternehmen auslagern und so von der Gewerbesteuerpflicht ausnehmen.
Andersherum lohnt es sich für Freiberufler, die auch gewerblich tätig werden möchten, das Gewerbe dann an einem Ort mit niedrigem Hebesatz, wie Schönefeld bei Berlin, anzumelden. Etwa für freie Journalisten, die zusätzlich zu ihrem erfolgreichen Blog einen Merchandise-Onlineshop eröffnen möchten.
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